5. Der abgelegene Standort im Burgwald ist nicht bewilligungsfähig

Standort Dracheschnure im Burgwald, 2021-01-31, Foto Georg Ledergerber
Standort Dracheschnure im Burgwald, 2021-01-31, Foto Georg Ledergerber

Am 26. August 2019 entschied der Bolliger Gemeinderat, die beiden Menhire im abgelegenen Burgwald im Grauholz in der Nähe des Findlings «Dracheschnure» zu platzieren (Koordinaten 2 604 241 / 1 205 524). Sie folgte dabei dem Mehrheitsentscheid der IG Bottisgrab. Mit dem Grundeigentümer, dem Forstbetrieb der Burgergemeinde Bern, wurde eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen. Seine Bedingung war, auf Zugänglichkeit und auf jegliche Informationsmassnahmen für die Öffentlichkeit zu verzichten, um möglichst wenig Publikum anzuziehen. 

 

Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland als Leitbehörde publizierte am 12. Januar 2022 das Baugesuch des ASTRA (als Bauherrschaft) für den abgelegenen und unwegsamen Waldstandort (siehe Foto). Daraufhin stellten die beiden bislang nicht begrüssten kantonalen Fachstellen, nämlich die Abteilung Wald-Mittelland und das Jagdinspektorat, den vorgesehenen Standort in Frage. Er liege in der Nähe eines Wildschutzgebietes mit Wildtierbrücke über die Autobahn. Für dieses Areal stehe gemäss Waldgesetzgebung die Lebensraumfunktion mit dem Schutz der Wildtiere im Vordergrund. Dies lasse keine zusätzlichen Störungen durch Besuchende zu. 

 

Zudem gingen drei Einsprachen ein: von Pro Natura Bern-Mittelland, der SP Bolligen und von Grossrat Bruno Vanoni aus Zollikofen (siehe PDF unten), die diesen Standort in einem unwegsamen Waldgelände als völlig ungeeignet beurteilten; dazu gab es Nachforderungen bei verschiedenen Fachberichten sowie eine Ergänzung im Fachbericht des Archäologischen Dienstes. Dieser hielt fest: «Um den öffentlichen Interessen an den Objekten Rechnung zu tragen sowie die Versetzung der Steine rechtfertigen zu können, ist die Wiederaufrichtung an einem öffentlich zugänglichen Standort und mit einer Information versehen notwendig.»

 

Das am 28. November 2022 von der Bolliger Bauverwaltung organisierte Bereinigungsgespräch mit allen Verfahrensbeteiligten in Form eines Runden Tisches machte deutlich, dass der vorgesehene Standort «Dracheschnure» nicht bewilligungsfähig ist. Hingegen wurde der Standort «Bottisacher/Riedacher» (Aussichtspunkt am Waldrand mit Brätlistelle) von allen Anwesenden favorisiert. Der Bolliger Gemeinderat beschloss deshalb an seiner Sitzung von 12. Dezember 2022 den Rückzug des Baugesuchs für die Verlegung des Bottisgrab an den neuen Standort «Burg Dracheschnure» und verzichtete damit auf diesen Standort. Er erklärte sich mit dem vorgeschlagenen Ersatzstandort «Bottisacher/Riedacher» einverstanden. Er beauftragte die Bauverwaltung, mit dem ASTRA die weitere Zusammenarbeit zu klären. Im Weitern wies der Gemeinderat die Bauverwaltung an, vertiefte Abklärungen zum vorgeschlagenen Ersatzstandort vorzunehmen.

 

Am 2. Februar 2023 zog dann die Gemeinde Bolligen als Stellvertreterin des ASTRA (Bauherrschaft) ihr Baugesuch offiziell zurück, welches das Regierungsstatthalteramt abschrieb. Gemäss Aktennotiz der Bauverwaltung zum Runden Tisch ist der heutige Standort «offensichtlich unwürdig für das Bottisgrab. Daher ist eine Verlegung ob mit oder ohne Autobahnausbau notwendig. Die Gesellschaft soll einen Nutzen von der Verschiebung haben, da viel Geld investiert wird.» 

 

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Einsprachen gegen die geplante Verlegung


Die Einsprache der SP Bolligen finden Sie HIER


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Einsprachen gegen die geplante Verlegung. Artikel im Bund und der BZ
2022-02-16__Botti-Verlegung_BernerZeitun
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