Am 2. Februar 2023 hatte die Gemeinde Bolligen als Stellvertreterin des ASTRA (Bauherrschaft) ihr Baugesuch für den nicht bewilligungsfähigen Standort «Burg/Dracheschnure» offiziell zurückgezogen und darauf verzichtet (siehe Kapitel 5). Der Gemeinderat beauftragte daraufhin die Bauverwaltung, mit dem ASTRA die weitere Zusammenarbeit zu klären. Zudem sollte sie vertiefte Abklärungen zum vorgeschlagenen Ersatzstandort «Bottisacher/Riedacher» vornehmen.
Am 7. September 2023 fand auf Einladung von Bauverwalter Alain Gubler ein Treffen der Kerngruppe der sistierten Interessengemeinschaft Bottisgrab statt, geleitet von Gemeinderätin Marianne Zürcher-Lanz. Dabei war man sich nach wie vor über die Standortwahl uneins und die beiden gegensätzlichen Sichtweisen kamen erneut dezidiert zur Sprache.
Die eine Haltung betont die Sage um den Riesen Botti. Dessen Grabesruhe wäre an der abgelegenen «Dracheschnure» im Burgwald optimal gewahrt gewesen. Diese lokalpatriotisch ausgerichtete Fraktion wünscht sich ein erneutes Baugesuch an diesem nicht bewilligungsfähigen Standort. Die andere Haltung fokussiert regional ausgerichtet auf die archäologische und astronomische Bedeutung einer der ältesten Megalithanlagen der Region aus vorgeschichtlicher Zeit. Auch der Wunsch, die Steinstätte für die Bevölkerung besser zugänglich zu machen, geht auf diese Sichtweise zurück. Am vorgeschlagenen Alternativstandort «Bottisacher/Riedacher», einem beliebten Aussichtspunkt am Waldrand, kämen diese Anliegen voll zur Geltung.
Am 18. September 2023 setzte der Gemeinderat zur Neubeurteilung und weiteren Standortsuche eine offizielle «Arbeitsgruppe Bottisgrab» ein, die von Gemeinderätin Marianne Zürcher-Lanz präsidiert wird. Der damalige Bauverwalter Alain Gubler zeigte sich «zuversichtlich, dass wir diese beiden Sichtweisen unter einen Hut bringen können. Für die Gemeinde ist klar, dass das Grab auch unabhängig vom Autobahnausbau verlegt werden muss. Das ist heute wirklich ein Unort» (zit. nach Anzeiger Region Bern vom 13. Dezember 2023, siehe PDF).
Die Arbeitsgruppe kam erstmals am 9. Juli 2024 zusammen. Im Vordergrund der Standortevaluation standen wie bisher der nicht bewilligungsfähige Standort «Burgwald/Dracheschnure» und der inzwischen durch ein gewichtiges Gegenargument entwertete Standort «Bottisacher/Riedacher». Denn dieser Standort gehört nicht zur Geländekammer des Bottisgrab. Er ist als Aussichtspunkt mit Panoramasicht bis zum Horizont gegen Ittigen und die Stadt Bern ausgerichtet. Damit würde man die «Bottisphäre» und damit die für die Neusetzung erforderliche Standortgebundenheit verlassen.
In der Folge schlug die Präsidentin als Verlegungsplatz einen Kompromiss vor: den bei der ersten Evaluation 2019 klar von einer Mehrheit favorisierten Standort auf der Gemeindeparzelle im Allmitwald in nächster Nähe zum ursprünglichen Platz (2 603 187 / 1 204 999). Doch auch diese Option fand bei den Verfechtern von «Burgwald/Dracheschnure» keinerlei Zustimmung.
Im November 2023 meldete der Verein Radiästhesie und Geobiologie Bern (VRGB) sein Interesse an, bei der Suche nach möglichen geeigneten Standorten mitzuhelfen. Für das Bottisgrab und seine geplante Verlegung würde ein zusätzlicher Erkenntniszugang über die beiden Grenzwissenschaften Radiästhesie und Geomantie ergänzende Hinweise aus feinstofflicher Sicht zur Lage und Bedeutung dieser prähistorischen Steinstätte liefern, erklärte Vereinspräsident Daniel Linder. Vielleicht ergäbe sich daraus ein zusätzlicher Lösungsansatz.
Der VRGB bildete eine vereinsinterne «Fachgruppe Botti» unter der Leitung von Urs Schenkel aus Mattstetten, Architekt und Geomant und Pierre Berchier aus Bolligen, Radiästhet und Geomant. Am 13. und 27. April 2024 führte die Fachgruppe – unterstützt von der Geomantiegruppe Bern – in der Umgebung des Bottisgrab zwei Forschungstage durch. Arbeitsweise, Ergebnisse und Empfehlungen sind in einem umfangreichen Bericht zusammengefasst, der im August 2024 der Bolliger Bauverwaltung zuhanden des Gemeinderates übergeben wurde (PDF im Kapitel 11b).
Die Arbeit der Radiästheten und Geomantinnen ist im nachfolgenden Doppelkapitel 11a und 11b ausführlich dargestellt.
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